Mit dem Kauf eines Tickets wird ein verbindlicher Vertrag geschlossen. Eine Rückgabe oder ein Umtausch der Tickets ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Krankheitsfall oder bei Nichtantritt. Es besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um eine Freizeitveranstaltung mit festem Datum handelt (Art. 40f OR).
Die Startzeit wird mit dem Ticket mitgeteilt. Alle Teilnehmenden müssen sich 15 Minuten vor Startzeit vor Ort registrieren und erhalten gegen Vorlage des Tickets einen Bierpass sowie einen persönlichen Bierhumpen.
Auf Aufforderung des Veranstalters sind ein amtlicher Ausweis sowie persönliche Kontaktdaten vorzulegen.
Die Aussenpostenposten 1 bis und mit 7 schliessen um 19:00 Uhr. Nach 19:00 Uhr wird nur noch in der Mehrzweckhalle Arni Bier ausgeschenkt.
Der Bierpass ist nur am Veranstaltungstag gültig und berechtigt zur Entgegennahme der im Ticket enthaltenen Biermenge.
Nicht genutzte Leistungen (z. B. ungenutztes Bier) werden nicht rückerstattet.
Der Ausschank erfolgt ausschliesslich in den vom Veranstalter ausgegebenen Humpen.
Manipulationen oder Fälschungen des Bierpasses führen zur Anzeige.
Bei Verlust des Bierpasses besteht kein Anspruch auf Ersatz – Bier muss in diesem Fall direkt an den Ständen gekauft werden.
Bei Bruch des Humpens kann ein Ersatzhumpen gegen CHF 10.00 und die Vorlage des beschädigten Humpens + Bierpasses bei den Bierständen bezogen werden.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Versicherungsschutz (z. B. Unfall, Haftpflicht) ist Sache der Teilnehmenden.
Das Mitbringen von eigenen alkoholischen Getränken ist untersagt.
Alle Teilnehmenden müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener teilnehmen.
Gesetzlich verboten ist:
• die Abgabe von Bier, Wein, Apfelwein, Tabakwaren an unter 16-Jährige
• die Abgabe von Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige
Am Startpunkt finden Ausweiskontrollen statt. Minderjährige, welche sich trotzdem angemeldet haben, werden am Startpunkt ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Bierwanderung ausgeschlossen. Auch bei anderen Verstössen gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Veranstaltungsregeln kann der Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen – ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Alle Teilnehmer wollen einen erlebnisreichen und schönen Tag geniessen. Wir sind aus derselben Motivation hier und respektieren uns gegenseitig.
Littering jeglicher Art ist untersagt (Zigarettenstummel, Plastik, Papier, Taschentücher etc.). An jedem Posten sind Abfalleimer, PET-Sammelbehälter und Aschenbecher vorhanden.
Vandalismus und Verschmutzung am Eigentum der Anwohner an der Strecke sowie der Gemeinden ist untersagt.
Das Verrichten der Notdurft im Wald ist nicht gestattet und nur auf den vorhandenen WCs erlaubt. Bei jedem Posten sind genügend WCs vorhanden.
Die vorgegebenen Wege sind einzuhalten, um Wildtiere vor unnötigen Störungen zu schützen. Sowohl Wild- als auch Nutz- und Haustiere entlang der Wanderung dürfen weder gefüttert noch verfolgt werden; sie sind generell in Ruhe zu lassen.
Das Verlassen der vorgegebenen Route ist verboten. Bei jeder Wegkreuzung sorgen Wegweiser für die richtige Wegführung.
Die körperliche Verfassung des Teilnehmers muss es ihm/ihr erlauben, eine Strecke von ca. 7 km zu wandern.
Für die Wanderung ist geeignete Kleidung und Schuhwerk unabdingbar.
Wir empfehlen, sich vorgängig mit Sonnenschutz einzucremen und bei Bedarf Anti-Zecken- und/oder Mücken-Spray mitzunehmen.
Für kleinere Verletzungen sind an allen Posten Notfallapotheken verfügbar.
Wir empfehlen, regelmässig Wasser zu trinken. Es empfiehlt sich eine 1L-Flasche Wasser mitzunehmen oder auf das Wasserangebot an den Posten zurückzugreifen.
Die Strecke ist nur teilweise Rollstuhl- und Kinderwagengängig. Eine Teilnahme mit Rollstuhl oder Kinderwagen liegt im eigenen Ermessen und Verantwortung. Mögliche Hilfspersonen müssen durch den Teilnehmenden organisiert werden. Abkürzungen sind möglich.
Die Anfahrt zum Startpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Bei der Anfahrt mit PKWs sind zwingend die Parkplatz-Signalisationen zu beachten und die Anweisungen der Parkwächter zu befolgen.
Jegliche Haftung des Veranstalters wird ausgeschlossen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Teilnehmende haften für selbst verursachte Schäden an der Infrastruktur. Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
Wer gegen eine oder mehrere diese Regeln verstösst, muss mit dem Ausschluss und der Wegweisung der Wanderung rechnen. Bei schweren Verstössen mit finanziellen oder sonstigen strafrechtlichen Folgen, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Prostgesellschaft Arni bieten den Teilnehmenden die grösstmögliche Sicherheit; trotzdem kann er ein Restrisiko nie vollständig ausschliessen. Mit der Buchung erkennen die Teilnehmenden diesen Sachverhalt ausdrücklich an und verzichten auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitiger Haftung.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
Falls nicht mindestens 400 Tickets verkauft werden, findet die Bierwanderung nicht statt.
Im Falle einer vollständigen Absage durch den Veranstalter wird der Ticketpreis rückerstattet. Teilweise Durchführung oder Abbruch begründen keinen Rückerstattungsanspruch.
Die Inhalte der Webseiten www.bierwanderung-arni.ch sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung (auch auszugsweise) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Mit Teilnahme erklären sich die Besuchenden einverstanden, dass sie auf Bild- oder Videoaufnahmen erscheinen und diese im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. auf Webseiten, in sozialen Medien oder Druckmedien) verwendet werden dürfen.
Wer damit nicht einverstanden ist, kann dies vor Ort beim Starpunkt melden.
Die Erhebung personenbezogener Daten (Name, Kontaktangaben, Geburtsdatum) erfolgt nur soweit zur Veranstaltungsdurchführung erforderlich.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach dem Event datenschutzkonform gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Letzter Hinweis:
Diese AGB gelten ab dem Zeitpunkt des Ticketkaufs und sind Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmenden.
Gerichtsstand: Arni BE, November 2025